Reisepass / vorläufiger Reisepass


Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, das grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Beschreibung:

Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Gültigkeit:

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: in der Regel 1 Jahr

Voraussetzungen:

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;

Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (bei Kindern unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung ein Elternteil mit anwesend sein);

eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig

Fristen:

Bearbeitungsdauer ca. 6-8 Wochen;
vorläufiger Reisepass: Ausstellung sofort möglich

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Fotomustertafel)
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
  • für Kinder unter 18 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

Einverständniserklärung zum downloaden »

Kosten:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,- €
  • vorläufiger Reisepass: 26,- €

Rechtsgrundlagen:

§ 1 Passgesetz, 1.3 Bekanntmachung zum Vollzug des Gesetzes über Personalausweise und des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Passgesetzes

Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden sie beim Auswärtigen Amt.