Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, das grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (bei Kindern unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung ein Elternteil mit anwesend sein);
eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
Bearbeitungsdauer ca. 6-8 Wochen;
vorläufiger Reisepass: Ausstellung sofort möglich
Einverständniserklärung zum downloaden »
§ 1 Passgesetz, 1.3 Bekanntmachung zum Vollzug des Gesetzes über Personalausweise und des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Passgesetzes
Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden sie beim Auswärtigen Amt.